Vorgetragen von Christian Keiper, Fraktionssprecher der SPD
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Rat und Verwaltung,
sehr geehrte Mitbürger*innen und Pressevertreter*innen,
heute stehen wir vor einer herausfordernden Aufgabe: Der Haushaltsentwurf für das
kommende Jahr weist ein erhebliches Defizit auf. Unter anderem fehlen uns im
städtischen Haushalt rund 400.000 Euro, was auf Mindereinnahmen im Rahmen der
Grundsteuer B zurückzuführen ist. Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass
insbesondere Gewerbegrundstücke unter Beibehaltung der aktuellen Hebesätze
deutlich geringer besteuert werden. Wir begrüßen ausdrücklich die jüngst von der
Landesregierung geschaffene Möglichkeit, hier eine Differenzierung durchzuführen, so
dass die Eigentümer von Wohnimmobilien nicht diese fehlenden Einnahmen
kompensieren müssen. Vor diesem Hintergrund wird die SPD Fraktion einer
Verschiebung der Festlegung der Hebesätze für das Jahr 2025 zustimmen.
Dieser Haushaltsentwurf verzichtet auf Investitionen und konzentriert sich im
Wesentlichen auf die Verwaltung des bestehenden Zustandes. Dennoch ist es uns als
SPD-Fraktion ein zentrales Anliegen, die Aufrechterhaltung unserer bestehenden
Einrichtungen zu sichern.
Besonders am Herzen liegt uns das Angebot für Kinder in den Kindergärten und für
Jugendliche durch den Internationalen Bund. Diese Angebote sind essenziell für die
Förderung und Entwicklung unserer jungen Generation und wir dürfen hier keine
Abstriche machen.
Ebenso wichtig sind uns die Mittel für die Kulturförderung. Die Wiedereröffnung des
Heimatmuseums in diesem Jahr und die Vorbereitung des Stadtjubiläums sind Projekte,
die nicht nur unser kulturelles Erbe sichern, sondern auch die Identität und das
Gemeinschaftsgefühl unserer Stadt stärken. Auch diese müssen finanziell angemessen
ausgestattet werden. Weitere Mittel im kulturellen Bereich möchten wir im Haushalt
verankert wissen, um die Aufarbeitung der jüdischen Geschichte in der Felkestadt
wissenschaftlich begleiten zu lassen.
Die laufenden Bauprojekte in der Königsberger Straße und rund um die Synagoge in der
Gymnasialstraße laufen und sind glücklicherweise bereits aus den Vorjahreshaushalten
ausfinanziert, so dass hierfür keine Mittel im Haushalt 2025 mehr vorgesehen werden
müssen. Ebenso für die Neugestaltung des Freizeitparks sind dank weitsichtiger
Entscheidungen Mittel vorhanden, um Planung und Eigenanteil im Rahmen einer
möglichen Förderung tragen zu können. Dies freut uns insbesonders, da sich der Vorlauf
bereits sehr lange hinzieht und nun endlich etwas Bewegung in die Maßnahme kommt.
Weiteres Potential bieten die Fördermittel des regionalen Zukunftsprogramms, deren
Verwendung wir später noch diskutieren.
Um die Stadtkasse im laufenden Jahr zu konsolidieren, müssen die Grundstücke in der
Erweiterung des Industriegebiets West endlich verkauft werden. Hier könnten wir bereits
deutlich weiter sein, wenn seitens des Bürgermeisters nicht, über mehrere Sitzungen
hinweg, Informationen zurückgehalten worden wären, so dass es kein fortkommen in
den Verkäufen gab. Man darf gespannt sein, ob heute endlich weitere Schritte möglich
sein werden. Weiteres Einnahmenpotential sehen wir im Weiterverkauf von 4
Wohngrundstücken im Leinenborn 2, die im Rahmen eines gewonnenen Rechtsstreits
an die Stadt zurück gefallen sind. Auch diese müssen schnellstmöglich wieder an den
Markt gebracht werden. Sowohl um zusätzliche Einnahmen zu generieren als auch um 4
Familien die Möglichkeit zu bieten, hier in Bad Sobernheim eine neue Heimat zu finden.
Schaut man im Entwurf der Haushaltssatzung auf die Folgejahre, so hellt die Finanzlage
sich künftig wieder auf. Getragen wird diese Aufhellung von erheblichen
Mehreinnahmen von rund 1 Mio Euro aus Windenergieanlagen. Bei aller bestehenden
Kritik an diesen Anlagen bitte ich sie alle, dies bei ihren Abwägungen auch zu
berücksichtigen.
Kommen wir nun zum wohl kontroversesten Punkt des Haushaltsentwurfs. Heimlich still
und leise haben sich dort 30.000,- € eingeschlichen, die als Verdienstausfall des
Bürgermeisters etikettiert worden sind. Wir staunten nicht schlecht, erhält der
Stadtbürgermeister doch bereits eine Aufwandsentschädigung für die Amtsführung in
Höhe von 29.400 €. Diese Position soll nun auf 59.400 € mehr als verdoppelt werden.
Zum Vergleich, das durchschnittliche Gehalt eines Vollzeitbeschäftigen liegt in
Deutschland bei 53.760 €.
Man könnte sagen, ein stolzes Gehalt für einen Ehrenamtler, oder vielleicht doch ein
Hauptamtler durch die Hintertür?
Doch Schritt für Schritt. Der zusätzliche Verdienstausfall wird von Herrn Rügenberg mit
einem Rechtsanspruch begründet. Die Ausführungen dazu hörten wir soeben bereits
durch die Verwaltung. An dieser Stelle möchte ich gerne den Präsidenten des
Deutschen Gemeinde- und Städtebundes sowie Vorsitzender des Gemeinde- und
Städtebundes Rheinland-Pfalz, Herrn Ralph Spiegler zitieren: „Ein
Freistellungsanspruch (und somit ein Anspruch auf Lohnausfall) setzt zwingend voraus,
dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht außerhalb der Zeit erbracht werden kann, in der
gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn die Pflicht zur Erbringung der geschuldeten
Arbeitsleistung besteht.“
Nicht hierunter fallen die allgemein aufgewendeten Zeiten, die mit dem
Bürgermeisteramt verbracht werden. Also die Beantwortung von Bürgeranfragen, sei es
persönlich, telefonisch oder per Email, Abstimmungsgespräche in der Verwaltung, Bürgersprechstunden, Sitzungen oder die Vorbereitung von diesen. Denn für diese wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Finden Termine in der Arbeitszeit statt und sind tatsächlich zu dieser Zeit notwendig und nachgewiesen, liegt es uns fern, den Anspruch auf Verdienstausfall in Frage zu stellen.
Pauschal hier allerdings zusätzliche 30.000€ zu beanspruchen halten wir für unangemessen und als Forderung überzogen. Um dies zu untermauern ein Rechenbeispiel: Bei einem nicht unerheblichen Stundenlohn von 25 € wären das 1.200 Stunden im Jahr oder 25 Stunden pro Woche an unaufschiebbaren Terminen. Liebe Ratsmitglieder, sind sie nicht auch daran interessiert, wie die zusammen kommen sollen?
Hinzu kommt aber neben der rechtlichen Würdigung hier auch noch die moralisch ethische Betrachtung. Ich möchte sie alle noch einmal an die vor nicht einmal einem Jahr gemachten Aussagen im Wahlkampf erinnern. Hier hat Herr Ruegenberg mehrfach zum besten gegeben, dass er das Ehrenamt gut mit seiner Geschäftsführertätigkeit vereinen könne. Dies muss nun ja umso mehr gelten, ist er heute nach eigener Aussage mit 50% in der Firma angestellt. Liebe Fraktion „Wählergruppe Rügenberg“, ich zitiere aus ihrem Wahlprospekt. „Meine Ressourcen – Effizienz des Unternehmers – Zeitlich flexibel & frei durch die Übergabe der Unternehmensleitung an die Nachfolgegeneration“. Übrigens, laut aktuellem Handelsregisterauszug, öffentlich zugänglich für jedermann, ist keine Veränderung in der Geschäftsführung erfolgt, alleiniger Geschäftsführer ist zum 09.03.2025, nach wie vor Roland Ruegenberg.
Was wurde aus „zeitlich frei und flexibel?“, vielleicht „dreist und gierig“? Die hier gestellten Forderungen insbesondere unter Verweis auf einen fragwürdigen Anspruch und das völlige Ignorieren der eigenen Versprechungen machen den Haushalt in diesem Punkt nicht konsenzfähig. Solange dieser Punkt Gegenstand der Haushaltssatzung ist, wird die SPD den vorliegenden Haushaltsentwurf ablehnen.
In den übrigen Punkten würden wir den vorgelegten Haushaltsentwurf mittragen. An dieser Stelle möchte ich es auch nicht versäumen, Frau Sonja Grasmück und ihren Verwaltungskollegen herzlich für ihre Arbeit bedanken, die sich sicher derzeit noch deutlich schwieriger darstellt, als dies bisher schon der Fall war.
Lassen Sie uns , liebe Ratskolleginnen und -Kollegen gemeinsam daran arbeiten, Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen unserer Bürger gerecht werden und die Zukunftsfähigkeit von Bad Sobernheim sichern.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Veröffentlicht von Stadtverband Bad Sobernheim am 15.03.2025